LAG Niedersachsen - 22.10.1984 (4 Ta 31/84)
»Zwar regelt § 57 ZPO die Vertretungslosigkeit des Vertretungsbedürftigen speziell im Prozeß, andererseits regelt aber § 29 BGB die Vertretungslosigkeit speziell des Vereins. Diese Vorschrift ist dann auch sinngemäß [...]