LAG Baden-Württemberg - Beschluß vom 02.01.1984
1 Ta 205/83
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ; BRAGO § 8 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ulm - Kammer Ravensburg - 09.11.1983 - 3 BV 6/82 ,

Streitwert: Rückgriff auf Hilfsstreitwert von 4.000 DM

LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 02.01.1984 - Aktenzeichen 1 Ta 205/83

DRsp Nr. 2000/3953

Streitwert: Rückgriff auf Hilfsstreitwert von 4.000 DM

Auch wenn ein Streit im Beschlussverfahren um ein Mitbestimmungsrecht geht und dieser Streit nicht vermögensrechtlicher Art ist, muss auf den Hilfswert von 4.000 DM nicht unbedingt zurückgegriffen werden, da im Hinblick auf die im Hintergrund stehenden finanziellen Auswirkungen eine individuelle Bewertung möglich ist.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ; BRAGO § 8 Abs. 2 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet.