LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 30.04.2002
3 Ta 28/02
Normen:
GKG § 25 Abs. 2 ; ZPO § 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 12.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 196/01

Streitwertfestsetzung bei Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugisses

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.04.2002 - Aktenzeichen 3 Ta 28/02

DRsp Nr. 2003/4554

Streitwertfestsetzung bei Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugisses

Normenkette:

GKG § 25 Abs. 2 ; ZPO § 3 ;

Gründe:

I.

Im Ausgangsverfahren hat der Kläger - soweit für das Beschwerdeverfahren von Belang - auf die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses angetragen, "in dem ihm gute Arbeitsleistungen bescheinigt werden", nachdem sein seit 01.07.1982 bestehendes Arbeitsverhältnis am 20.12.2000 geendet hat und er sich zum 02.01.2001 selbstständig gemacht hat. Die Sache hat sich durch gerichtlichen Vergleich erledigt. Das Arbeitsgericht hat den Streitwert für den Zeugnisanspruch auf 1.000,-- DM festgesetzt und ausgeführt, im Übrigen sei eine Festsetzung nicht erforderlich, denn es handele sich um bezifferte Klaganträge.

Die Beschwerde macht geltend, der Zeugnisanspruch sei mit dem Betrag eines Monatsgehaltes zu bewerten, jedenfalls aber sei die im Vergleich enthaltene Verpflichtung, ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, durch Festsetzung eines Mehrwerts zu berücksichtigen.

Die Beteiligten zu Nr. 4 haben die Ansicht geäußert, die Beschwerde sei zurückzuweisen.

II.