LAG Niedersachsen - Urteil vom 04.12.2006
6 Sa 314/05
Normen:
DRK-TV-West § 67 Abs. 3 ; Vereinbarung über Rahmenbedingungen für den Abschluss von Tarifverträgen § 3 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 16.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 350/04

Tarifautomatik, betriebliche Übung bei Leistung aufgrund vermeindlicher tariflicher Verpflichtung, Gleichstellungsabrede;

LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.12.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 314/05

DRsp Nr. 2007/5864

Tarifautomatik, betriebliche Übung bei Leistung aufgrund vermeindlicher tariflicher Verpflichtung, Gleichstellungsabrede;

»1. Die im BAT vereinbarten Entgelterhöhungen ab dem 01.01.2003, 01.01.2004 und 01.05.2004 werden nicht automatisch in den DRK-TV-West übernommen; insoweit ist ein konstitutiver Übertragungsakt erforderlich (BAG 07.06.2006 - 4 AZR 584/05 und 4 AZR 484/05. 2. Bestätigung der Gleichstellungsrechtssprechung des BAG für vor dem 01.01.2002 abgeschlossene Arbeitsverträge - BAG 14.12.2005 - 4 AZR 536/04, AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag 3. Gewährt der Arbeitgeber Entgelterhöhungen aufgrund vrmeindlicher tarifvertraglicher Verpflichtung, entsteht keine betriebliche Übung (Einzelfallentscheidung, im Ergebnis Abweichung von LAG Niedersachsen, 7 Sa 1865/04, juris).«

Normenkette:

DRK-TV-West § 67 Abs. 3 ; Vereinbarung über Rahmenbedingungen für den Abschluss von Tarifverträgen § 3 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte zum einen dazu berechtigt war, eine ab 01.01.2003 tatsächlich geleistete Erhöhung der Vergütung um 2,4 Prozent ab Januar 2004 wieder rückgängig zu machen, und ob der Beklagte zum anderen verpflichtet ist, dem Kläger ab 01.01.2004 und ab 01.05.2004 jeweils eine weitere Vergütungserhöhung von einem Prozent zu gewähren.