LAG Berlin - Urteil vom 30.04.1999
19 Sa 368/99
Normen:
VTV (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV-Bau) vom 12. November 1986) § 1 Abs. 2 ; TVG § 1 ; TV über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich, das Überbrückungsgeld und die Zusatzversorgung vom 28. Februar 1996 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 1. Dezember 1996 für die gewerblichen Arbeitnehmer im Berliner Baugewerbe § 1 Abs.2 § 6 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 15.01.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 61079/98

Tarifgeltung: VTV - Abgrenzung zwischen Beton- und Abbrucharbeiten im Baugewerbe

LAG Berlin, Urteil vom 30.04.1999 - Aktenzeichen 19 Sa 368/99

DRsp Nr. 2002/7959

Tarifgeltung: VTV - Abgrenzung zwischen Beton- und Abbrucharbeiten im Baugewerbe

Arbeiten zur Kappung von zu lang hergestellten Betonpfählen für Pfahlgründungen sind Beton- bzw. Stahlbetonarbeiten und keine Abbrucharbeiten im Sinne des VTV Baugewerbe (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe -VTV- vom 12.11.1986 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 28.11.1997).

Normenkette:

VTV (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV-Bau) vom 12. November 1986) § 1 Abs. 2 ; TVG § 1 ; TV über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich, das Überbrückungsgeld und die Zusatzversorgung vom 28. Februar 1996 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 1. Dezember 1996 für die gewerblichen Arbeitnehmer im Berliner Baugewerbe § 1 Abs.2 § 6 Abs. 1 ;

Tatbestand

Der Kläger ist als Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes und nimmt die Beklagte in dieser Funktion auf Auskunftserteilung für die Monate Juli 1997 bis Februar 1998 in Anspruch.