Die Parteien streiten über einen Anspruch im Zusammenhang mit einem Sozialplan vom 16. März 1976.
Die Beklagte schloss mit den Betriebsräten ihrer Werke Kiel und Hamburg am 16. März 1976 eine als "Sozialplan" bezeichnete Betriebsvereinbarung, die in der Fassung einer Ergänzungsvereinbarung vom 26. November 1976 u.a. wie folgt lautet:
Präambel
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