Die Verfahrensbeteiligte eine GmbH rumänischen Rechts mit Sitz in B. beschäftigte auf drei Baustellen in Bu. W. und N. von April bis Juni 2000 insgesamt sechs rumänische Arbeitnehmer mit Rohbauarbeiten, ohne ihnen den tariflichen Mindestbruttolohn von 18.50 DM pro Stunde zu bezahlen.
Das Amtsgericht verurteilte die Verfahrensbeteiligte am 25.2.2002 zur Geldbuße von 21500 EUR.
Die Rechtsbeschwerde der Verfahrensbeteiligten war begründet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|