ArbG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.05.2002 (2 BV 148/02)
I. Die Beteiligten streiten über die Anfechtung einer Betriebsratswahl. Der zu 1) beteiligte Arbeitgeber (nachfolgend: DVV) ist die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierte Dachorganisation der in 18 [...]