BayObLG - Beschluss vom 22.05.2002 (3 ObOWi 22/02)
Die Betroffenen sind ungarische Staatsangehörige. Sie waren ab Juli bzw. August 2000 als Arbeitnehmer der ungarischen Firma V.K. im Rahmen eines Werkvertrages auf dem Betriebsgelände der Firma A. in T. entsprechend den [...]