LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.05.1997
10 Sa 1227/96
Normen:
TASS (Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1971) § 2 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 02.05.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 82/96

Überbrückungsbeihilfe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.05.1997 - Aktenzeichen 10 Sa 1227/96

DRsp Nr. 2000/2011

Überbrückungsbeihilfe

1. Bei der Tarifauslegung ist allerdings über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen, wie er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat. Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen 2. Zum Beihilfeanspruch i.S. von § 2 TASS.

Normenkette:

TASS (Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1971) § 2 ; TVG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1971 (TASS).

Der am 26.06.1942 geborene Kläger war seit September 1960 bei den US-Streitkräften beschäftigt. Er war bis 1991 als Finanz- und Betriebsorganisationsleiter bei den Streitkräften und zuletzt als stellvertretender Direktor der Verwaltung in DOLS 4 in ... tätig. Die Vergütung erfolgte nach Tarifgruppe C 8 und betrug 7.308,-- DM brutto, im Monat. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Vorschriften der Tarifverträge für Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.