Überleitungsvereinbarung bei Betriebsübergang als Vertrag zugunsten Dritter - ergänzende Vertragsauslegung zur Bemessungsgrundlage einer ertragsabhängigen Leistungsprämie
LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2006 - Aktenzeichen 9 (10) Sa 134/06
DRsp Nr. 2008/4235
Überleitungsvereinbarung bei Betriebsübergang als Vertrag zugunsten Dritter - ergänzende Vertragsauslegung zur Bemessungsgrundlage einer ertragsabhängigen Leistungsprämie
»1. Enthält eine Vereinbarung zwischen einem Betriebsveräußerer und dem bei diesem bestehenden (Gesamt-)Betriebsrat Regelungen über Leistungen, die Arbeitnehmer nach einem geplanten Betriebsübergang erhalten sollen, und erklärt der künftige Betriebserwerber, er stimme dem Inhalt der Vereinbarung und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu, kann die Auslegung der Vereinbarung ergeben, dass der Betriebserwerber hiermit Verpflichtungen übernommen hat, die über die nach § 613 a Abs. 1BGB hinausgehen.
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