LAG Düsseldorf - Urteil vom 16.08.2006
9 (10) Sa 134/06
Normen:
BGB § 133 § 157 § 328 Abs. 1 § 328 § 613 a Abs. 1 Satz 1 ; BetrVG § 77 Abs. 3 Satz 1 ;
Fundstellen:
AuR 2007, 143
DB 2007, 406
NZA-RR 2007, 188
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld - 1 (4) Ca 3276/05 - 19.01.2006,

Überleitungsvereinbarung bei Betriebsübergang als Vertrag zugunsten Dritter - ergänzende Vertragsauslegung zur Bemessungsgrundlage einer ertragsabhängigen Leistungsprämie

LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2006 - Aktenzeichen 9 (10) Sa 134/06

DRsp Nr. 2008/4235

Überleitungsvereinbarung bei Betriebsübergang als Vertrag zugunsten Dritter - ergänzende Vertragsauslegung zur Bemessungsgrundlage einer ertragsabhängigen Leistungsprämie

»1. Enthält eine Vereinbarung zwischen einem Betriebsveräußerer und dem bei diesem bestehenden (Gesamt-)Betriebsrat Regelungen über Leistungen, die Arbeitnehmer nach einem geplanten Betriebsübergang erhalten sollen, und erklärt der künftige Betriebserwerber, er stimme dem Inhalt der Vereinbarung und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu, kann die Auslegung der Vereinbarung ergeben, dass der Betriebserwerber hiermit Verpflichtungen übernommen hat, die über die nach § 613 a Abs. 1 BGB hinausgehen.