LSG Hamburg - Urteil vom 10.09.2018
L 4 AS 276/17
Normen:
SGB X § 44;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 23 AS 634/15

Überprüfung von Bescheiden betreffend Leistungen nach dem SGB IIKeine allgemeine Überprüfungspflicht bestandskräftiger VerwaltungsakteÜberprüfungsantrag des Betroffenen als Anlass für eine Überprüfung

LSG Hamburg, Urteil vom 10.09.2018 - Aktenzeichen L 4 AS 276/17

DRsp Nr. 2018/16360

Überprüfung von Bescheiden betreffend Leistungen nach dem SGB II Keine allgemeine Überprüfungspflicht bestandskräftiger Verwaltungsakte Überprüfungsantrag des Betroffenen als Anlass für eine Überprüfung

Parallelentscheidung zu LSG Hamburg L 4 AS 273/17 v. 10.09.2018

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 44;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Überprüfung eines Bescheids betreffend die Versagung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Dezember 2013.