1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 01.04.2008 -
2. Die Revision wird (für den Kläger) zugelassen.
3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.654,85 EUR festgesetzt.
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