Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.03.2015 -
Auf die Anschlussbeschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beteiligten zu 2) aufgegeben, dem Beteiligten zu 1) die im Rahmen des PBC-Prozesses gem. Ziff. 5 der GBV PBC vom 12.06.2014 vereinbarten oder durch die Führungskraft festgelegten PBC-Ziele für das jeweilige Kalenderjahr 2016 für alle Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 BetrVG des Betriebs, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis oder Altersteilzeitverhältnis zur Bet. zu 2) stehen, spätestens bis zum 30. April des jeweiligen Kalenderjahres vorzulegen und dabei folgende Daten mitzuteilen:
-Name des Arbeitnehmers
-individuelle PBC-Ziele des Arbeitnehmers
-Zuordnung zu den Zielarten gem. Ziff. 5.2. GBV PBC
-Priorisierung der Ziele gem. Ziff. 5.2 GBV PBC
3. 4. 5.
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