LAG Hamm - Urteil vom 23.07.2015
8 Sa 1756/14
Normen:
§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB; § 242 BGB; EGRL 23/2001; DCVArbVtrRL;
Vorinstanzen:
ArbG Hagen, vom 12.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1465/14

Umfang des Eintritts des Betriebserwerbers in die Rechte und Pflichten zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehender ArbeitsverhältnisseGeltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf kirchliche ArbeitsrechtsbedingungenVerwirkung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer sich dynamisch entwickelnden eingruppierungsgerechten Vergütung

LAG Hamm, Urteil vom 23.07.2015 - Aktenzeichen 8 Sa 1756/14

DRsp Nr. 2016/1154

Umfang des Eintritts des Betriebserwerbers in die Rechte und Pflichten zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehender Arbeitsverhältnisse Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf kirchliche Arbeitsrechtsbedingungen Verwirkung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer sich dynamisch entwickelnden eingruppierungsgerechten Vergütung

1. Der Eintritt des Betriebserwerbers in die Rechte und Pflichten eines zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses bezieht sich auf alle individualrechtlich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst damit auch solche aus einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf kirchliche Arbeitsrechtsbedingungen. Daran ist auch nach der Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 - Rs C- 426/11 - festzuhalten (Anschluss an LAG Hessen, Urteil vom 10.12.2013 - 8 Sa 537/13 und LAG Hamm, Urteil vom 11.06.2015 - 17 Sa 1584/14 jeweils zu Tarifverträgen).2. Der Anspruch auf Zahlung sich dynamisch entwickelnder eingruppierungsgerechter Vergütung, die dem Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang durch das Einfrieren des Vergütungsniveaus zu Unrecht vorenthalten wird, wird für die Zukunft allein durch langfristige Untätigkeit des Arbeitnehmers regelmäßig nicht verwirkt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 12.11.2014 - 3 Ca 1465/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.