LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 14.07.2006
5 TaBV 6/05
Normen:
BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
AuA 2007, 568
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 15.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 18 BV 239/04

Umfang des Unterrichtungsanspruches des Betriebsrates nach § 80 Absatz 2 Satz 1 BetrVG

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.07.2006 - Aktenzeichen 5 TaBV 6/05

DRsp Nr. 2007/299

Umfang des Unterrichtungsanspruches des Betriebsrates nach § 80 Absatz 2 Satz 1 BetrVG

Normenkette:

BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 1 ;

Gründe:

A

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin, den Betriebsrat über die Einsatzart, Einsatzdauer und die Namen der Mitarbeiter von Service-Partnern zu unterrichten.

Die Arbeitgeberin ist ein weltweit tätiges Logistikunternehmen. Sie führt unter anderem die Abholung und Auslieferung von Post- und Expresssendungen durch.