LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.12.2008
6 Sa 695/08
Normen:
BetrVG § 112;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt am Main, vom 21.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 2964/07

Unbegründete Klage auf Sozialplanabfindung nach Ablehnung eines Weiterbeschäftigungsangebots

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 695/08

DRsp Nr. 2009/16908

Unbegründete Klage auf Sozialplanabfindung nach Ablehnung eines Weiterbeschäftigungsangebots

Hat der Arbeitnehmer ein Arbeitsplatzangebot der Arbeitgeberin angenommen und hat er damit nicht mehr mit einer Beendigung seines Arbeitsverhältnisses aufgrund der geplanten Betriebsänderung zu rechnen, ist er nicht aufgrund der im Interessenausgleich beschriebenen Maßnahme ausgeschieden.

Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt vom 21. Februar 2008 - 20 Ca 2964/07 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 112;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Anspruch auf eine Abfindung nach einem Sozialplan.