I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.
Die Arbeitgeberinnen/Antragstellerinnen (Beteiligte zu 1. und 2.) sind Unternehmen aus dem Bereich der Druckindustrie. Geschäftszweck der B. GmbH sind die Herstellung und der Vertrieb von Luftverkehrs- und Sicherheitsdokumenten sowie von Reisebüroformularen. Die B. I. GmbH beschäftigt sich dagegen mit der Herstellung von sog. intelligenten Papieren wie Logopapiere, PIN-Briefe, Einblattmailer, Papiere mit RFID-Technologie, Logistik-Label (digitalisiert), integrierte B.-Card und Laser-Rolle.
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