LAG Hamm - Urteil vom 13.07.2006
15 Sa 257/06
Normen:
BGB § 611 ; BetrVG § 77 ; TV (Überleitung des RTV VMR in Spartentarifvertrag TV-N NW bei der VMR GmbH) § 5 Abs. 2 b ;
Vorinstanzen:
ArbG Herford, vom 10.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2093/04

Unbegründeter Anspruch auf Jubiläumszuwendung - Vertrauensschutz bei Ablösung tarifvertraglicher Regelung durch Betriebsvereinbarung

LAG Hamm, Urteil vom 13.07.2006 - Aktenzeichen 15 Sa 257/06

DRsp Nr. 2007/974

Unbegründeter Anspruch auf Jubiläumszuwendung - Vertrauensschutz bei Ablösung tarifvertraglicher Regelung durch Betriebsvereinbarung

1. Tarifvertragliche Regelungen tragen auch während ihrer Laufzeit den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich; das gilt auch für bereits entstandene und fällig gewordene, aber noch nicht abgewickelte Ansprüche, die aus einer Tarifnorm folgen, welche grundsätzlich keinen Sonderschutz gegen eine rückwirkende Veränderung genießen. 2. Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien durch rückwirkende Änderungen ist durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt; es gelten insoweit die gleichen Regeln wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rückwirkung von Gesetzen.