LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.10.2006
2 Sa 494/06
Normen:
BetrVG § 24 Nr. 3 § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, 3 ; BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 05.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ga 22/06

Unbegründeter Entbindungsantrag von Weiterbeschäftigungspflicht - keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung bei Lohnfortzahlungspflicht für einzelnes Arbeitsverhältnis - kein offensichtlich fehlerhafter Betriebsratsbeschluss unter Beteiligung ausgeschiedener Betriebsratsmitglieder bei Streit um gemeinsamen Betrieb nach Betriebsübergang

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.10.2006 - Aktenzeichen 2 Sa 494/06

DRsp Nr. 2007/11626

Unbegründeter Entbindungsantrag von Weiterbeschäftigungspflicht - keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung bei Lohnfortzahlungspflicht für einzelnes Arbeitsverhältnis - kein offensichtlich fehlerhafter Betriebsratsbeschluss unter Beteiligung ausgeschiedener Betriebsratsmitglieder bei Streit um gemeinsamen Betrieb nach Betriebsübergang

1. Die Belastung des Arbeitgebers mit der Lohnfortzahlungspflicht für ein einzelnes Arbeitsverhältnis oder auch einige wenige Arbeitsverhältnisse ist jedenfalls bei Unternehmen von einiger Größe regelmäßig nicht so erheblich, dass in ihr eine Beeinträchtigung besonders schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen gesehen werden kann; die Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Sinnlosigkeit der Beschäftigung gewinnt in der Regel nur bei Massenentlassungen aufgrund Betriebsstilllegung im Rahmen der Interessenabwägung entscheidende Bedeutung.