Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
Die Kläger begehren Entschädigung wegen überlanger Dauer des Verfahrens - S 127 AS 19616/09 - (Sozialgericht -
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