Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 13. September 2012 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge.
Die Revision wird zugelassen.
Der Gegenstandswert wird auch für das Berufungsverfahren auf 2.425,63 EUR festgesetzt.
Streitig ist eine Beitragshaftung des Klägers als Bevollmächtigter.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|