LSG Hessen - Urteil vom 01.07.2014
L 3 U 114/08 ZVW
Normen:
RVO § 581 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Wiesbaden, vom 11.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 U 408/96

UnfallversicherungsrechtAnforderungen an den BeweismaßstabHinreichende Wahrscheinlichkeit

LSG Hessen, Urteil vom 01.07.2014 - Aktenzeichen L 3 U 114/08 ZVW

DRsp Nr. 2018/1860

Unfallversicherungsrecht Anforderungen an den Beweismaßstab Hinreichende Wahrscheinlichkeit

1. Das Vorliegen eines Gesundheitsschadens (als Unfallfolge) muss ebenso wie die versicherte Tätigkeit, die Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses und das Unfallereignis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen (Vollbeweise), während für die Feststellung des Kausalzusammenhangs zwischen Unfallereignis und dem Gesundheitsschaden eine "hinreichende" Wahrscheinlichkeit genügt. 2. Der Nachweis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfordert grundsätzlich die volle Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Tatsache. 3. Absolute Gewissheit ist nicht erforderlich, ausreichend ist eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit. 4. Alle Umstände des Falles müssen nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sein, die volle richterliche Überzeugung zu begründen. 5. Eine "hinreichende" Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn mehr Gründe für als gegen den Ursachenzusammenhang sprechen.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 11. März 1999 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. IV.