Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche des Klägers für die Zeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung.
Der am 12.05.1953 geborene Kläger ist seit dem 15.07.1990 bei der Beklagten als technischer Angestellter mit einem Stundenlohn von 18,08 EUR brutto und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden beschäftigt. Das monatliche Durchschnittsentgelt des Klägers liegt bei 2.752,66 EUR brutto.
Seit der Betriebsratswahl vom 14.03.2002 ist der Kläger Mitglied des neu gewählten, neunköpfigen Betriebsrates bei der Beklagten. Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats fand am 20.03.2002 statt.
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