Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 24.04.2008 - 5 Ca 2291 b/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld sowie auf die Feststellung des Bestehens eines Schadensersatzanspruches wegen Mobbingverhaltens eines Vorgesetzten.
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