LAG Chemnitz - Urteil vom 10.11.1999
2 Sa 265/99
Normen:
ArbGG § 68 ; GG Art. 3, Art. 9 Abs. 3 ; ZPO § 315 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, vom 31.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 8791/97

Unterschrift der Richter/Verfassungsmäßigkeit eines tarifvertraglichen Anrechnungsausschlusses (Freundschaftspionierleiterin

LAG Chemnitz, Urteil vom 10.11.1999 - Aktenzeichen 2 Sa 265/99

DRsp Nr. 2000/4002

Unterschrift der Richter/Verfassungsmäßigkeit eines tarifvertraglichen Anrechnungsausschlusses (Freundschaftspionierleiterin

»Ein Richter ist nach Beendigung einer Abordnung nicht ohne weiteres rechtlich verhindert, seine Unterschrift einer unter seiner Mitwirkung zustandegekommenen Entscheidung beizufügen.«

Normenkette:

ArbGG § 68 ; GG Art. 3, Art. 9 Abs. 3 ; ZPO § 315 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob Zeiten, die die bei dem Beklagten beschäftigte Klägerin als Freundschaftspionierleiterin in einem Arbeitsrechtsverhältnis mit der FDJ und vor dieser Tätigkeit zurückgelegt hat, von der Berücksichtigung als Beschäftigungszeit nach den anwendbaren Bestimmungen des BAT-O ausgenommen sind.

In dem Berufungsverfahren geht es der in dem ersten Rechtszug unterlegenen Klägerin primär um die Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht.

Die am 23.02.1955 geborene Klägerin schloß im Juli 1975 ihr Studium als Lehrerin für die unteren Klassen ab.

Aufgrund Arbeitsvertrages vom 03.12.1974 mit dem Rat des Stadtbezirkes D. war sie beginnend ab dem 01.08.1975 ganztags als Horterzieherin mit Einsatz im Unterricht tätig.

Im Zeitraum vom 01.03.1977 bis 30.03.1977 und im Zeitraum vom 15.12.1977 bis 31.07.1978 wurde sie als Klassenleiterin beschäftigt.