Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird die Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 15.01.2010 - Az.:
Der Antrag auf Zustimmungsersetzung zur Kündigung des Beteiligten zu 3) wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um die Zustimmungsersetzung hinsichtlich der beabsichtigten fristlosen Kündigung des Beteiligten zu 3).
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