LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.12.2014
15 Sa 982/14
Normen:
AÜG § 11 Abs. 4 S. 2; TVG § 1; BGB § 615 S. 1; BGB § 134;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 06.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 18341/12

Unwirksame einseitige Verrechnung von Nichteinsatzzeiten mit vorhandenen Plusstunden im Arbeitszeitkonto einer LeiharbeitnehmerinKlage einer Leiharbeitnehmerin auf Gutschrift unberechtigt verrechneter Nichteinsatzzeiten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2014 - Aktenzeichen 15 Sa 982/14 - Aktenzeichen 15 Sa 1538/14

DRsp Nr. 2017/11456

Unwirksame einseitige Verrechnung von Nichteinsatzzeiten mit vorhandenen Plusstunden im Arbeitszeitkonto einer Leiharbeitnehmerin Klage einer Leiharbeitnehmerin auf Gutschrift unberechtigt verrechneter Nichteinsatzzeiten

1. Der zwischen den BZA und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene MTV Zeitarbeit vom 22.07.2003 erlaubt es nicht, auf ein Arbeitszeitkonto vorhandene Plusstunden mit Minusstunden zu verrechnen, die sich deswegen ergeben, weil für den Arbeitnehmer keine Einsatzmöglichkeiten bestehen. 2. Regelungen, die es dem Verleiher ermöglichen, in verleihfreien Zeiten einseitig das Arbeitszeitkonto abzubauen, sind unwirksam.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. März 2014 - 18 Ca 18341/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

AÜG § 11 Abs. 4 S. 2; TVG § 1; BGB § 615 S. 1; BGB § 134;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob Nichteinsatzzeiten der Klägerin in ihrem Arbeitszeitkonto mit vorhandenen Plusstunden verrechnet werden dürfen.