LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.12.2009
15 Sa 1769/09
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 10
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/O. - 8 Ca 2000/08 - 19.5.2009,

Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei fehlender Unterrichtung des Betriebsrats über Unterhaltsverpflichtungen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2009 - Aktenzeichen 15 Sa 1769/09

DRsp Nr. 2010/2343

Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei fehlender Unterrichtung des Betriebsrats über Unterhaltsverpflichtungen

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn dem Betriebsrat vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung nicht die Unterhaltsverpflichtungen der Arbeitnehmerin mitgeteilt werden.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 19.05.2009 - 8 Ca 2000/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Die Klägerin ist .....1961 geboren, verheiratet und einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet, was der Beklagten bekannt ist.