LAG Köln - Urteil vom 03.03.2008
14 Sa 1276/07
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2 ; BetrVG § 102 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 759/04

Unwirksame Kündigung bei wissentlich falscher Unterrichtung des Betriebsrates

LAG Köln, Urteil vom 03.03.2008 - Aktenzeichen 14 Sa 1276/07

DRsp Nr. 2008/14443

Unwirksame Kündigung bei wissentlich falscher Unterrichtung des Betriebsrates

»Eine Kündigung ist gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber wissentlich falsche Informationen gibt und entlastende Umstände nicht mitteilt (im Anschluss an BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 329/03).«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2 ; BetrVG § 102 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer hilfsweise ausgesprochenen verhaltensbedingten Kündigung vom 23.03.2004 zum 31.12.2004, die das Arbeitsgericht durch Schlussurteil vom 20.08.2007 für rechtsunwirksam erklärt hat.

Der am 23.05.1959 geborene Kläger (verheiratet, ein Kind) war seit dem 01.07.1991 als Personalreferent bei der Beklagten zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.645,00 EUR beschäftigt.