ArbG Stralsund, vom 25.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 107/11
Unwirksame Kündigung im Rahmen einer öffentlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bei unterlassener Beteiligung des Personalrats
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08.05.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 188/11
DRsp Nr. 2012/14806
Unwirksame Kündigung im Rahmen einer öffentlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bei unterlassener Beteiligung des Personalrats
1. Auch Arbeitsverhältnisse im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sind Arbeitsverhältnisse, die unter § 3Landespersonalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPersVG) fallen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht zutreffend für die entsprechende Vorschrift in § 4BPersVG entschieden (BVerwG 15. März 1994 - 6 P 24.92 - AP Nr. 53 zu § 75BPersVG = PersV 1995, 26 = PersR 1994, 288; Vogelgesang/Bieler/Schroeder-Printzen/Stange, Kommentar zum LPersVG Mecklenburg-Vorpommern, § 3LPersVG, RN 44).2. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die vom Vertragsarbeitgeber anderen Arbeitgebern zur Arbeitsleistung überlassen werden, bleiben in sinngemäßer Anwendung von § 14 Absatz 1AÜG Angehörige ihrer Dienststelle beim Vertragsarbeitgeber (wie BAG 18. Janaur 1989 - 7 ABR 62/87 - BAGE 60, 368 = AP Nr. 2 zu § 14AÜG = DB 1989, 1419).
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