Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen, verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung sowie um die Weiterbeschäftigung des Klägers.
Der am 05.02.1957 geborene, geschiedene Kläger ist seit November 1977 als Betriebsschlosser bei der Beklagten beschäftigt. Er verdient durchschnittlich EURO2.840,00 brutto. Die Beklagte, bei der ein Betriebsrat besteht, beschäftigt mehr als 5 Arbeitnehmer ohne Auszubildende.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|