I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 9. August 2017 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses.
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