LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.11.2012
8 Sa 619/12
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 07.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 320/11

Unwirksamkeit der Anrechnung einer Zulage bei einem einzelnen Arbeitnehmer

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.11.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 619/12

DRsp Nr. 2013/5314

Unwirksamkeit der Anrechnung einer Zulage bei einem einzelnen Arbeitnehmer

Bei der Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulagen hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 07. März 2012 - 8 Ca 320/11 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 3.216,- EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 224,- EUR seit dem 01. April 2011 und aus jeweils 272,- EUR seit dem 01. Mai 2011, dem 01. Juni 2011, dem 01. Juli 2011, dem 01. August 2011, dem 01. September 2011, dem 01. Oktober 2011, dem 01. November 2011, dem 01. Dezember 2011, dem 01. Januar 2012, dem 01. Februar 2012 und dem 01. März 2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Beklagte zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 1/15 und die Beklagte 14/15 zu tragen.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10;

Tatbestand: