Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Februar 2021 –
Der Beteiligten zu 2. wird aufgegeben, es zu unterlassen die Betriebsratsarbeit dadurch zu erschweren oder zu behindern in dem sie von dem Betriebsrat unter Androhung von arbeitsrechtlichen Schritten verlangt es zu unterlassen ein Formular „Jahresurlaubsplanung“ zu verändern oder anzupassen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats.
Antragsteller ist der im Betrieb des Arbeitgebers (Beteiligte zu 2) gewählte Betriebsrat.
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