Auf die Berufung des Klägers - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 14.08.2014 -
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger auf dem individuellen Arbeitszeitkonto 4,5 Stunden gutzuschreiben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.
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