LAG Hamm - Urteil vom 21.08.2002
18 Sa 266/02
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4 ; BAT § 51 Abs. 1 Unterabs. 1 ; BAT § 59 Abs. 1 ; BAT § 47 Abs. 7 ;
Vorinstanzen:
ArbG Münster - 4 Ca 1621/01 - 07.12.2001,

Urlaubsabgeltung, Bundes-Angestelltentarifvertrag, Erwerbsunfähigkeit, Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

LAG Hamm, Urteil vom 21.08.2002 - Aktenzeichen 18 Sa 266/02

DRsp Nr. 2003/4824

Urlaubsabgeltung, Bundes-Angestelltentarifvertrag, Erwerbsunfähigkeit, Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

»Der tarifvertragliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und 3 BAT setzt auch im Fall des Ausscheidens wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 59 Abs. 1 BAT die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, d.h. Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers im Abgeltungszeitraum des § 47 Abs. 7 BAT, voraus.«

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4 ; BAT § 51 Abs. 1 Unterabs. 1 ; BAT § 59 Abs. 1 ; BAT § 47 Abs. 7 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zusteht.

Der Kläger war vom 01.07.1968 bis zum 31.12.2000 als Angestellter bei der beklagten Gemeinde, die 10.000 Einwohner hat, beschäftigt. Eingesetzt wurde er zuletzt als Leiter des Ordnungsamts. Vergütet wurde er aus der Vergütungsgruppe IV b BAT. Sein monatliches Bruttogehalt belief sich zuletzt auf 6.274,65 DM.