LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.04.1999
7 Sa 1791/98
Normen:
BRTV § 8 Nr. 2, Nr. 11 ; BUrlG § 7 Abs. 1 § 13 Abs. 2 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
EWiR 2000, 123
KTS 2000, 86
ZIP 1999, 1105
Vorinstanzen:
ArbG Essen - 4 (3) Ca 2062/98 - 16.09.98,

Urlaubskassenverfahren: Insolvenz des Arbeitgebers

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.1999 - Aktenzeichen 7 Sa 1791/98

DRsp Nr. 2002/3728

Urlaubskassenverfahren: Insolvenz des Arbeitgebers

1. Der Arbeitgeber ist auch im Geltungsbereich des BRTV grundsätzlich berechtigt, den Urlaub in die Kündigungsfrist zu legen. 2. Für die Eintragungen in die Lohnnachweiskarte sind die Zahlungen des Urlaubsentgelts über das Konkursausfallgeld als Zahlungen des Arbeitgebers zu behandeln.

Normenkette:

BRTV § 8 Nr. 2, Nr. 11 ; BUrlG § 7 Abs. 1 § 13 Abs. 2 ; TVG § 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob der Beklagte als damaliger Sequester der Firma Tiemann GmbH & Co. KG zusammen mit dem Geschäftsführer dem Kläger wirksam Urlaub gewährt hat.

Durch Beschluß des Amtsgerichts Koblenz vom 01.03.1998 wurde über das Vermögen der Firma das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter bestellt.