Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 13. März 2013 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Waisenrente.
Die im Februar 1970 geborene Klägerin, bosnisch-herzogowinische Staatsangehörige mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in ihrem Heimatland, ist die Tochter des 1932 geborenen und 1988 verstorbenen Versicherten R. M. sowie der 1931 geborenen und am 8. April 2005 verstorbenen S. M ...
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