I.
Der Antragsteller zu 1), der Personalratsmitglied beim Fernmeldeamt E. ist, und die Antragstellerin zu 2), die Christlich-demokratische Postgewerkschaft, Bezirksverband D., machen aus Anlaß einer Personalratswahl verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG wegen fehlender Chancengleichheit kleiner Gewerkschaften bei der Wahl von weiteren Vorstandsmitgliedern des Personalrates geltend.
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