Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Ulm vom 28. September 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf € 2.353,65 festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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