LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.03.2018
L 24 KA 25/17
Normen:
SGB V § 39 Abs. 1 S. 2; SGB V § 73 Abs. 2; SGB V § 75 Abs. 1 S. 1; SGB V § 75 Abs. 1b S. 2 Hs. 2; SGB V § 76 Abs. 1 S. 2; SGB V § 82 Abs. 1; SGB V § 106a Abs. 1 S. 1 Hs. 1; SGB V § 115 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; BMV-Ä § 41 Abs. 1 S. 1; KHEntgG § 8 Abs. 6;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 22.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 137/14

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenVergütungsanspruch einer Notfallambulanz bei anschließender stationärer Aufnahme in einem anderen Krankenhaus

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.03.2018 - Aktenzeichen L 24 KA 25/17

DRsp Nr. 2018/6513

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Vergütungsanspruch einer Notfallambulanz bei anschließender stationärer Aufnahme in einem anderen Krankenhaus

Ein Vergütungsanspruch einer Notfallambulanz nach § 76 Abs. 1 S. 2 SGB V ist jedenfalls nicht bereits dann ausgeschlossen, wenn anschließend eine Aufnahme zur stationären Behandlung in einem anderen Krankenhaus erfolgt.

1. Gegenstand der Abrechnungsprüfung ist auch die Abrechnung von Notfallbehandlungen, die durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Krankenhäuser erbracht werden. 2. Infolge der Gleichstellung der in Notfällen tätigen Krankenhäuser mit Vertragsärzten gelten die für die Abrechnung maßgeblichen Bestimmungen des Vertragsarztrechtes entsprechend.