LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.12.2014
L 1 KR 330/13
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 26.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 143/11

Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System; Ausschluss einer Fallzusammenführung wegen einer möglichen Entlassung statt der tatsächlichen Verlegung und Rückverlegung des Versicherten

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2014 - Aktenzeichen L 1 KR 330/13

DRsp Nr. 2015/2639

Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System; Ausschluss einer Fallzusammenführung wegen einer möglichen Entlassung statt der tatsächlichen Verlegung und Rückverlegung des Versicherten

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 26. September 2013 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt weitere Kosten einer Krankenhausbehandlung. Im Streit ist insbesondere, ob zwei stationäre Krankenhausbehandlungen im Wege der Fallzusammenführung mit nur einer Fallpauschale abzurechnen sind.