LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 07.12.2015
L 5 SF 252/15 B E
Normen:
RVG § 2 Abs. 2 S. 1; VV RVG Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. b; SGG § 93;
Fundstellen:
NZS 2016, 239
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 07.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 SF 3/14

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen VerfahrenKeine Kostenerstattung für Ausdrucke von einer DVD in hohem Umfang

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.12.2015 - Aktenzeichen L 5 SF 252/15 B E

DRsp Nr. 2016/1327

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren Keine Kostenerstattung für Ausdrucke von einer DVD in hohem Umfang

1. Zur Kostenerstattung von Ausdrucken von einer DVD in hohem Umfang nach Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. b VV RVG. 2. Es gehört zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht und dem Gebot prozessualer Fairness, bei kostenverursachenden Handlungen in einem sehr hohen Umfang (hier der Ausdruck von mehr als 13.000 Seiten), vorab eine Klärung herbeizuführen, ob und wenn ja, wer die Kosten und in welcher Höhe übernimmt.

1. § 93 SGG führt nicht zu einem uneingeschränkten Anspruch auf Entschädigung für Kopien; vielmehr gilt, auch wenn dies in der Vorschrift nicht ausdrücklich angesprochen wird, dass generell und in besonderem Maße bei den Anlagen erst geprüft werden muss, ob es erforderlich war, die einzelnen Kopien vorzulegen. 2. Sind Anlagen ohne jede Bedeutung für das Verfahren, so führt die Notwendigkeitsprüfung zu einer Ablehnung des Kostenerstattungsanspruchs. 3. Überdies gehört es zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht und dem Gebot prozessualer Fairness, bei kostenverursachenden Handlungen in einem Umfang, der weit über den der allgemeinen Gebührentatbestände hinausgeht, vorab eine Klärung herbeizuführen, ob und wenn ja, wer die Kosten und in welcher Höhe zu tragen hat.

Tenor