Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 16. Januar 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 687,02 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung für stationäre Krankenhausbehandlung (KH-Behandlung).
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