Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 27.05.2008 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Zustimmung des Beteiligten zu 2. - des in der Niederlassung M. der Antragstellerin gebildeten Betriebsrats - zur Umgruppierung der in der Niederlassung beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gem. § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt.
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