1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. August 2012 - 5 Sa 252/12 - wird zurückgewiesen.
2. Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. August 2012 - 5 Sa 252/12 - im Kostenausspruch und in seinen Ziffern I.2. und I.3. teilweise aufgehoben und wie folgt gefasst:
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