LAG Niedersachsen - Urteil vom 15.11.2002
10 Sa 2077/99 E
Normen:
ARRGD § 1 ; AVR-EKD § 1a ; AVR-K § 1 a ;
Vorinstanzen:
ArbG Hameln - 3 Ca 38/99 E - 17.09.1999,

Vergütungssemkung in Wirtschaftsbereichen der Diakonie

LAG Niedersachsen, Urteil vom 15.11.2002 - Aktenzeichen 10 Sa 2077/99 E

DRsp Nr. 2003/10529

Vergütungssemkung in Wirtschaftsbereichen der Diakonie

»1. Der Geltungsbereich der AVR der Konföderation (AVR-K) wird abschließend durch § 1 a Abs. 1 Unterabs. 1 AVR-K bestimmt. Daher gelten die AVR-K nur für die Dienstverhältnisse der bei diakonischen Rechtsträgern, die dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz Diakonie (ARRGD) vom 11.10.1997 beigetreten sind, Beschäftigten. 2. Die Abschaffung der Berufsgruppeneinteilung H für die Mitarbeiter/Innen ohne abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die in den Wirtschaftsbereichen der Diakonie tätig sind, verletzt nicht das Gebot gleichen Entgelts für Männer und Frauen (Art. 141 GG). Diese Maßnahme ist durch objektive Faktoren gerechtfertigt, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben.«

Normenkette:

ARRGD § 1 ; AVR-EKD § 1a ; AVR-K § 1 a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte die Klägerin seit dem 1. September 1998 zu Recht nach der Anlage 1 d der AVR - Berufsgruppeneinteilung W vergütet.