Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg - Fachkammer für Personalvertretungssachen (Land) - vom 5. Oktober 2020 - PL
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist unverändert streitig, unter welchen Voraussetzungen der weitere Beteiligte ohne oder sogar gegen den Willen des Antragstellers berechtigt ist, das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters (insbesondere erneut) nach Erreichen der Altersgrenze zu verlängern.
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