Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) über den 31. Dezember 2006 hinaus.
Die am 1960 geborene Klägerin absolvierte von September 1977 bis Juli 1979 eine Ausbildung zum Fachverkäufer für Fleisch und Fleischwaren und war zuletzt bis April 1994 in diesem Beruf versicherungspflichtig beschäftigt. Im Anschluss daran war sie arbeitslos (teilweise unter Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung) bzw. nahm an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teil oder bezog Krankengeld.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|